Personenfangnetze Auffangnetze ähneln den an Baugerüsten befestigten Seitenschutznetzen. Der Unterschied liegt in der Funktion. Während Seitenschutznetze Mensch und Material direkt vor dem Herunterfallen bewahren, kommen Personen-Auffangnetze oder Personenschutznetze laut den "Berufsgenossenschaftlichen Regeln zum Gerüstbau" dann zum Einsatz, wenn der Absturz nicht verhindert werden konnte. Herunterfallende Personen werden so vor dem tiefen Fall bewahrt und vor Verletzungen geschützt. Der Einsatz von Fangnetzen zur Absturzsicherung ist beim Freileitungs- oder Hallenbau zum Schutz von Personen zwingend erforderlich, die Netze können aber natürlich auch für andere Einsatzzwecke - z.B. als Teichnetz - verwendet werden.